Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Syke
Am Amtsgericht Syke sind 6 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Syke
- Sonstiges10. November 2026Sonstiges in Bassum27211 BassumAmtsgericht Syke275.000 €
- Sonstiges24. November 2026Sonstiges in Syke28857 SykeAmtsgericht Syke100.000 €
- Wohn-/Geschäftshaus1. Dezember 2026Wohn-/Geschäftshaus in Weyhe28844 WeyheAmtsgericht Syke345.000 €
- Einfamilienhaus8. Dezember 2026Einfamilienhaus in Stuhr28816 StuhrAmtsgericht Syke355.000 €
- Einfamilienhaus11. Dezember 2026Einfamilienhaus in Bruchhausen-Vilsen27305 Bruchhausen-VilsenAmtsgericht Syke365.000 €
- Einfamilienhaus12. Januar 2027Einfamilienhaus in Stuhr28816 StuhrAmtsgericht Syke1.075.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Syke
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Syke?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Syke 6 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Syke?
Der nächste Termin ist am 10. November 2026 um 09:00: Sonstiges in Bassum, Amtsgericht Syke.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Syke zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Syke. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Syke?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 350.000 € (6 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.